Kostenträger Die Kostenträger übernehmen die Kosten für den Rehabilitationssport §44, SGB IX.
Diese sind wie folgt:
die gesetzlichen Krankenkassen,
die Bundesagentur für Arbeit,
die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Träger der Alterssicherung der Landwirte,
die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
die Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
die Träger der Sozialhilfe.
Hinweis bei Privatpatienten
Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für den Reha-Sport als Privatpatient erhalten haben, so führt dies, anders als bei gesetzlich versicherten Patienten, nicht zu einer direkten Abrechnung zwischen uns und Ihrer Krankenversicherung.
Der Vertrag über die Leistung von Kursen für den Rehabilitationssport kommt vielmehr allein zwischen Ihnen als Rehasportler und uns als Leistungserbringer zustande. Dies bedeutet, dass wir die Rechnung für unsere Leistungen allein an Sie stellen werden und Sie diese Rechnung dann bei Ihrer Krankenversicherung zur Erstattung an Sie einreichen können.
Unser Anspruch auf Vergütung richtet sich in diesen Fällen aber allein gegen Sie und ist von Ihnen auch dann zu erfüllen, wenn im Einzelfall Ihre private Krankenversicherung eine Erstattung ganz oder teilweise verweigern sollte. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich, sich vorab von Ihrer Krankenversicherung die Übernahme der Kosten für den Rehabilitationssport explizit bestätigen zu lassen.